Der Bodenrichtwert (BRW)

 

ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den erzielten Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

 

Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterausschüssen geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Es ist von großer Bedeutung den Bodenwert eines Grundstücks mittels sachverständiger Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Die Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert können durchaus erhebliche Wertabweichungen erzeugen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB: Auf Grundlage der Kaufpreissammlung „werden für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, mindestens jedoch ... Bauland“ ermittelt und veröffentlicht.

 

Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen.

 

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gem. § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

 

Quelle: Wikipedia

 

 

 

Gern erteilen wir Ihnen hierzu aktuelle Auskünfte auf Anfrage, insbesondere für die Region in und um Potsdam sowie Berlin.

 

aktueller BRW 2018 - Bauland, erschließungsbeitragsfrei und baureif

 

Potsdam, OT Groß Glienicke              = 300 €/qm, innerorts

Potsdam, Nauener Vorstadt               = 500 - 550 €/qm

Potsdam, Berliner Vorstadt                 = 800 €/qm

Potsdam, Hermannswerder Nord      = 600 €/qm

Potsdam, Templiner Vorstadt            = 300 €/qm